Ab Ihrer Hausabsperreinrichtung (HAE siehe Bild unten) des Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Bisher wurde Ihnen nahe gelegt, Ihre Anlage jährlich einmal zu kontrollieren.
Mit der Änderung der "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI 2008) wurde die Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Verpflichtung erhoben
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch Abschluss eines Gasliefervertrages, ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben.
Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.
Wir kontrollieren gegen einen geringen Kostenaufwand alle frei gelegten Gasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung und die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei gelegter Innenleitungen.
Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und den Zeitpunkt der Kontrolle.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Schornsteinfegerinnung Köln
www.schornsteinfeger-koeln.de/der-schornsteinfeger/gashausschau